Jedes Bauvorhaben (Neubau bzw. Änderung von Laube, Gewächshaus, sonstigen Bauten) in einem Kleingarten ist vor dem Beginn mit einem Bauantrag beim jeweiligen Vorstand anzuzeigen und durch diesen zu genehmigen. Erst nach der Genehmigung durch den Vorstand darf mit dem Bau begonnen werden. Grundlage für die Entscheidung ist die Bauordnung des Stadtverbandes "Dresdner Gartenfreunde" e. V. (externer Link).

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