In der Zeit vom 24. Oktober bis 1. November 2025 müssen die Zählerstände der Stromzähler abgelesen werden.
Wie in den letzten Jahren werden dazu an den Schaukästen Behälter angebracht, in die Sie die auf Zettel aufgeschriebenen Zählerstände (Gartennummer, Name und Datum nicht vergessen) einwerfen können.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Zählerstände per E-Mail an