Die Ablesung der Stromzähler wird in diesem Jahr persönlich durch die Mitglieder der Strom-Gruppe durchgeführt. Bitte richten Sie es ein, an einem der im Aushang (siehe auch Abbildung) genannten Terminen anwesend zu sein, um den Bevollmächtigten des Vorstandes Zugang zum Stromzähler Ihrer Parzelle zu gewährleisten.

In diesem Jahr werden neben den Zählerständen ebenfalls die Zustände der Zähler (Verplombung, Eichfristen) erfasst. Aus diesem Grunde ist es nicht möglich, die Zählerstände wie in den letzten Jahren selbst abzulesen. 

Falls Sie an keinem der genannten Termine anwesend sein können, erteilen Sie eine Betretungsgenehmigung und übergeben den Schlüssel an den Vorstand, oder beauftragen Sie einen anderen Pächter.

Kann keine Ablesung durch die Mitglieder der Stromgruppe erfolgen, behält sich der Vorstand vor, zu den betreffenden Parzellen die Stromlieferung abzustellen.

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